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ZEKZentralamt für Edelmetallkontrolle

Edelmetallkontrolle

Herstellung, Handel und Einfuhr von Edelmetallwaren unterliegen der Kontrolle des Zentralamts für Edelmetallkontrolle. Betroffen sind Uhren- und Schmuckhersteller, Händler und Schmelzbetriebe.

01Worum es geht

Im Zentrum stehen unrichtige Feingehaltsangaben, fehlende oder unzulässige Punzierung sowie der Handel mit Schmelzgut ohne die erforderliche Bewilligung.

Erfasst sind auch Verstösse gegen die Sorgfaltspflichten beim Ankauf von Altgold und Bruchgold.

02Typische Konstellationen

  • Verkauf von Schmuck mit zu hoch angegebenem Feingehalt
  • Fehlende Verantwortlichkeitsmarke oder unzulässige Punzierung
  • Ankauf von Altgold ohne ausreichende Identifikation des Verkäufers
  • Einfuhr von Edelmetallwaren ohne Kontrolle
  • Handel mit Schmelzgut ohne Bewilligung als Handelsprüfer

03Häufige Fragen

Muss jede Edelmetallware punziert sein?

Für bestimmte Waren besteht eine Punzierungspflicht mit Feingehaltsangabe und Verantwortlichkeitsmarke. Der Umfang hängt von Material und Warenart ab.

Was passiert bei geringfügiger Abweichung des Feingehalts?

Massgebend sind die gesetzlichen Toleranzen. Wird die Grenze überschritten, drohen Einziehung und Strafverfahren.

Welche Pflichten gelten beim Ankauf von Altgold?

Verkäufer sind zu identifizieren und die Geschäfte zu dokumentieren. Zusätzlich greifen die Sorgfaltspflichten des Geldwäschereirechts.

Brauche ich für den Handel eine Bewilligung?

Für den gewerbsmässigen Handel mit Schmelzgut und für die Tätigkeit als Handelsprüfer ist eine Bewilligung erforderlich.

Kann eingezogene Ware eingeschmolzen werden?

Ja, bei unrichtigem Feingehalt ist dies vorgesehen. Ein frühzeitiges Vorgehen gegen die Beschlagnahme ist deshalb wichtig.

04Wie das Verfahren abläuft

Das Zentralamt führt Kontrollen bei Betrieben und an der Grenze durch und verfolgt Widerhandlungen im Verwaltungsstrafverfahren nach dem VStrR.

Beanstandete Waren können beschlagnahmt und bei unrichtigem Feingehalt eingezogen oder eingeschmolzen werden.

05Was besonders zu beachten ist

Die Sorgfaltspflichten beim Ankauf von Edelmetall überschneiden sich mit den Pflichten der Geldwäschereigesetzgebung – oft laufen beide Verfahren nebeneinander.

Für Handelsbetriebe wiegt der Entzug der Bewilligung meist schwerer als die Busse.

06Wie wir Sie verteidigen

Wir prüfen die Analyseergebnisse und die Einhaltung der Toleranzwerte, die bei Legierungen erheblichen Spielraum lassen können.

Wir stellen die betrieblichen Kontroll- und Dokumentationsprozesse dar und grenzen individuelle von organisatorischer Verantwortung ab.

Bei beschlagnahmter Ware setzen wir uns für eine rasche Freigabe ein, bevor wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Ein Schreiben der Behörde erhalten?

Je früher die Verteidigung eingebunden wird, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.