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BGSABundesgesetz gegen die Schwarzarbeit

Schwarzarbeit (BGSA)

Kontrollen wegen Schwarzarbeit treffen Betriebe oft unangekündigt und lösen mehrere Verfahren gleichzeitig aus – im Sozialversicherungs-, Ausländer- und Steuerrecht.

01Worum es geht

Vorgeworfen wird typischerweise die Beschäftigung von Personen ohne Anmeldung bei den Sozialversicherungen, ohne Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung oder ohne korrekte Lohndeklaration.

Erfasst sind auch Konstellationen, in denen Selbstständigkeit nur vorgeschoben wird, um Beiträge und Abgaben zu vermeiden.

02Typische Konstellationen

  • Unangekündigte Kontrolle auf einer Baustelle oder in einem Gastronomiebetrieb
  • Beschäftigung von Personen ohne gültige Arbeitsbewilligung
  • Nicht deklarierte Löhne, Naturallohn oder Barzahlungen ohne Abrechnung
  • Scheinselbstständigkeit bei Subunternehmern und Einzelfirmen
  • Nicht gemeldete Aushilfen, Praktika und kurzfristige Einsätze

03Häufige Fragen

Was passiert nach einer Baustellenkontrolle?

Die Feststellungen gehen an Ausgleichskasse, Migrationsbehörde und Steuerverwaltung. Aus einer Kontrolle entstehen deshalb häufig mehrere Verfahren gleichzeitig.

Hafte ich für Verstösse meines Subunternehmers?

Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe besteht eine Solidarhaftung des Erstunternehmers. Sie entfällt, wenn die erforderliche Sorgfalt bei der Auswahl nachgewiesen wird.

Kann ich von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden?

Ja, bei rechtskräftiger Sanktion für bis zu fünf Jahre. Für viele Betriebe ist dies die einschneidendste Folge.

War es Schwarzarbeit, wenn nur die Anmeldung vergessen wurde?

Auch ein Versäumnis kann erfasst sein. Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt, wirkt sich aber deutlich auf die Sanktion aus.

Muss ich Beiträge rückwirkend nachzahlen?

In der Regel ja, zuzüglich Verzugszinsen. Die Nachzahlung erfolgt unabhängig davon, ob eine Strafe ausgesprochen wird.

04Wie das Verfahren abläuft

Die kantonalen Kontrollorgane melden ihre Feststellungen an die zuständigen Spezialbehörden. Aus einer einzigen Kontrolle können daher parallel mehrere Verfahren entstehen.

Neben Bussen drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Rückforderungen und – bei schweren Fällen – der Ausschluss von öffentlichen Beschaffungen.

05Was besonders zu beachten ist

Der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und der Entzug von Bewilligungen wiegen für Betriebe meist schwerer als die Busse selbst.

Entscheidend ist, wer im Betrieb tatsächlich für Anmeldung und Kontrolle verantwortlich war – die Zurechnung an die Geschäftsleitung erfolgt oft zu pauschal.

06Wie wir Sie verteidigen

Wir koordinieren die verschiedenen Verfahren, damit Angaben gegenüber einer Behörde nicht unkontrolliert in ein anderes Verfahren einfliessen.

Wir prüfen, ob tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorlag oder ob eine selbstständige Tätigkeit korrekt abgegrenzt wurde.

Bei drohendem Ausschluss von Beschaffungen setzen wir uns dafür ein, dass die Sanktion in einem angemessenen Verhältnis zum Vorwurf steht.

Ein Schreiben der Behörde erhalten?

Je früher die Verteidigung eingebunden wird, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.