01Worum es geht
Vorgeworfen werden Verstösse gegen Haltungs- und Betreuungsvorschriften, gegen die Transportbestimmungen sowie gegen Melde- und Registrierungspflichten bei Tierseuchen.
Erfasst sind auch die unzulässige Einfuhr von Heimtieren und Verstösse gegen das Verbot bestimmter Eingriffe.
02Typische Konstellationen
- Beanstandungen bei einer Kontrolle des kantonalen Veterinäramts
- Überschreitung der zulässigen Transportdauer oder Ladedichte
- Einfuhr eines Hundes oder einer Katze ohne Tollwutimpfung und Papiere
- Nicht gemeldete Tierbewegungen in der Tierverkehrsdatenbank
- Verstoss gegen Auflagen nach einer früheren Beanstandung
03Häufige Fragen
Kann mir die Tierhaltung verboten werden?
Ja, bei wiederholter oder schwerer Vernachlässigung. Das Verbot kann befristet oder unbefristet ausgesprochen werden.
Was passiert mit beschlagnahmten Tieren?
Sie werden vorläufig untergebracht. Über die endgültige Zuweisung wird im Verfahren entschieden – die Kosten trägt in der Regel der Halter.
Wirkt sich eine Beanstandung auf Direktzahlungen aus?
Ja. Tierschutzmängel führen regelmässig zu Kürzungen, unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens.
Was gilt bei der Einfuhr eines Hundes?
Erforderlich sind Kennzeichnung, gültige Tollwutimpfung und Papiere. Bei Verstössen drohen Rückweisung, Quarantäne und ein Strafverfahren.
Ist ein einmaliges Versäumnis strafbar?
Auch fahrlässige Verstösse sind strafbar, wirken sich aber deutlich milder aus als dauerhafte Missstände.
04Wie das Verfahren abläuft
Die Kontrolle erfolgt durch die kantonalen Veterinärämter. Sie können Massnahmen anordnen, Tiere beschlagnahmen und Anzeige erstatten.
Bei Einfuhrsachverhalten arbeitet das BLV eng mit dem BAZG zusammen; das Verfahren richtet sich nach dem VStrR.
05Was besonders zu beachten ist
Neben der Strafe steht häufig ein Tierhalteverbot im Raum – für Betriebe ist dies existenzbedrohend und wiegt schwerer als jede Busse.
Feststellungen aus Tierschutzkontrollen wirken sich zudem unmittelbar auf die Direktzahlungen aus.
06Wie wir Sie verteidigen
Wir prüfen die Kontrollfeststellungen auf ihre fachliche Grundlage und ziehen bei Bedarf eine unabhängige veterinärmedizinische Beurteilung bei.
Wir wirken darauf hin, dass zwischen einmaligem Mangel und dauerhafter Vernachlässigung klar unterschieden wird.
Bei drohendem Tierhalteverbot oder beschlagnahmten Tieren handeln wir unverzüglich, weil die Folgen sonst kaum rückgängig zu machen sind.