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SwissmedicSchweizerisches Heilmittelinstitut

Heilmittel-Verfahren (Swissmedic)

Swissmedic überwacht Arzneimittel und Medizinprodukte. Verfahren richten sich gegen Hersteller, Händler, Apotheken, Ärztinnen und Ärzte sowie gegen Privatpersonen.

01Worum es geht

Häufige Vorwürfe sind das Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel, Verstösse gegen die Zulassungs- und Bewilligungspflicht sowie unzulässige Werbung für Heilmittel.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Import von Arzneimitteln über das Internet, etwa von Schlankheits-, Potenz- oder Dopingpräparaten.

02Typische Konstellationen

  • Bestellung von Arzneimitteln über ausländische Internetanbieter
  • Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln mit heilmittelrechtlich relevanten Aussagen
  • Abgabe von Arzneimitteln ausserhalb der eigenen Abgabeberechtigung
  • Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Präparate
  • Inverkehrbringen von Medizinprodukten ohne vollständige Konformitätsbewertung

03Häufige Fragen

Darf ich Medikamente im Ausland bestellen?

Für den Eigengebrauch gelten Ausnahmen, die je nach Menge und Präparat unterschiedlich ausfallen. Bei verschreibungspflichtigen und bei Dopingpräparaten ist die Einfuhr regelmässig unzulässig.

Mein Produkt ist ein Nahrungsergänzungsmittel – gilt das Heilmittelrecht?

Das hängt von der Zusammensetzung und den Aussagen ab. Werden heilende Wirkungen versprochen, kann das Produkt als Arzneimittel qualifiziert werden.

Was passiert mit angehaltener Ware an der Grenze?

Das BAZG informiert Swissmedic. Je nach Prüfung folgen Freigabe, Rücksendung oder Vernichtung – begleitet von einem Verwaltungsstrafverfahren.

Welche Werbung ist zulässig?

Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist verboten. Bei Fachwerbung und bei rezeptfreien Präparaten gelten differenzierte Regeln.

Drohen neben der Strafe weitere Massnahmen?

Ja – Rückruf, Vertriebsverbot oder Vernichtung der Ware. Diese Verwaltungsmassnahmen treffen Unternehmen wirtschaftlich oft härter als die Busse.

04Wie das Verfahren abläuft

Swissmedic führt Verwaltungsstrafverfahren nach dem VStrR und arbeitet dabei eng mit dem BAZG zusammen, das Sendungen an der Grenze anhält.

Neben der Strafe stehen Verwaltungsmassnahmen wie Rückrufe, Vertriebsverbote oder die Vernichtung der Ware im Raum.

05Was besonders zu beachten ist

Die Abgrenzung zwischen Arzneimittel, Medizinprodukt, Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel entscheidet über die anwendbaren Pflichten und ist oft streitig.

Bei Einfuhren zum Eigengebrauch gelten besondere Regeln, die je nach Menge und Präparat unterschiedlich ausfallen.

06Wie wir Sie verteidigen

Wir klären zuerst die Produktqualifikation – ob Arzneimittel, Medizinprodukt oder Lebensmittel vorliegt, entscheidet über sämtliche Pflichten.

Bei Einfuhren zum Eigengebrauch prüfen wir, ob die Ausnahmeregeln nach Menge und Präparat eingreifen.

Bei Unternehmen legen wir die bestehenden Qualitätssicherungs- und Vigilanzprozesse dar, um Organisationsverschulden zu entkräften.

Ein Schreiben der Behörde erhalten?

Je früher die Verteidigung eingebunden wird, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.