01Worum es geht
Vorgeworfen werden Verstösse gegen Sicherheitsvorschriften, gegen Bau- und Betriebsbewilligungen sowie gegen Konzessionsauflagen im Personen- und Gütertransport.
Ein weiterer Bereich sind Widerhandlungen im Zusammenhang mit dem Transport gefährlicher Güter.
02Typische Konstellationen
- Missachtung von Signalen oder Geschwindigkeitsvorgaben im Bahnbetrieb
- Mängel in der Instandhaltung von Fahrzeugen oder Infrastruktur
- Personentransport ohne die erforderliche Konzession
- Verstösse beim Transport gefährlicher Güter, etwa bei Kennzeichnung und Ladungssicherung
- Bauliche Änderungen an Anlagen ohne Plangenehmigung
03Häufige Fragen
Werde ich als Mitarbeitender persönlich belangt?
Möglich ist das, wenn Ihnen ein eigenes Fehlverhalten vorgeworfen wird. Häufig liegt die Ursache jedoch in der Organisation – diese Abgrenzung ist entscheidend.
Können Aussagen aus der Sicherheitsuntersuchung gegen mich verwendet werden?
Die Sicherheitsuntersuchung dient der Aufklärung, nicht der Schuldzuweisung. Die Verwendung ihrer Erkenntnisse im Strafverfahren ist begrenzt und sollte geprüft werden.
Was passiert nach einem Betriebsunfall?
Parallel laufen häufig eine Untersuchung der SUST, ein Verfahren des BAV und allenfalls ein kantonales Strafverfahren. Die Verfahren beeinflussen sich gegenseitig.
Wer haftet bei Mängeln an der Infrastruktur?
Das hängt von Zuständigkeit, Weisungslage und Wartungsverantwortung ab. Diese Zuordnung ist regelmässig der Kern der Verteidigung.
Gilt das auch für Gefahrguttransporte?
Ja. Verstösse bei Kennzeichnung, Verpackung oder Ladungssicherung werden konsequent verfolgt und können mehrere Beteiligte betreffen.
04Wie das Verfahren abläuft
Auslöser sind häufig Betriebskontrollen, Unfalluntersuchungen oder Meldungen aus dem Betrieb selbst. Das BAV führt das Verfahren nach dem VStrR.
Parallel kann eine sicherheitsbezogene Untersuchung durch die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) laufen.
05Was besonders zu beachten ist
Die Abgrenzung zwischen individuellem Fehlverhalten und organisatorischem Mangel ist zentral, insbesondere nach Betriebsstörungen und Unfällen.
Aussagen im Rahmen einer Sicherheitsuntersuchung dienen der Aufklärung, nicht der Schuldzuweisung – ihre Verwendung im Strafverfahren ist begrenzt.
06Wie wir Sie verteidigen
Wir prüfen, ob dem Vorwurf ein individuelles Fehlverhalten oder ein organisatorischer Mangel zugrunde liegt – für Mitarbeitende ist diese Abgrenzung entscheidend.
Wir achten darauf, dass Erkenntnisse aus der Sicherheitsuntersuchung nicht unzulässig als Beweismittel in das Strafverfahren übernommen werden.
Wir begleiten Beschäftigte bei Einvernahmen, damit Abläufe, Weisungslage und Schulungsstand vollständig in die Akten gelangen.