01Worum es geht
Im Zentrum stehen unrichtige Angaben im Zusammenhang mit Förderbeiträgen und Einspeisevergütungen sowie Verstösse gegen Effizienz- und Deklarationsvorschriften für Geräte und Anlagen.
Auch Pflichten zur Herkunftsbeglaubigung von Strom können Gegenstand eines Verfahrens sein.
02Typische Konstellationen
- Unrichtige Angaben zu Anlagegrösse oder Inbetriebnahme in einem Fördergesuch
- Doppelte Geltendmachung von Förderbeiträgen für dieselbe Massnahme
- Inverkehrbringen von Geräten ohne die vorgeschriebene Energieetikette
- Verstösse gegen Effizienzanforderungen bei Serienprodukten
- Unzutreffende Herkunftsnachweise für gelieferten Strom
03Häufige Fragen
Muss ich Förderbeiträge zurückzahlen?
Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, ja. Zu prüfen sind Verjährung, Vertrauensschutz und die richtige Bemessung des Rückforderungsbetrags.
Ich habe versehentlich falsche Angaben gemacht – ist das strafbar?
Ein administrativer Fehler ist keine Täuschung. Entscheidend ist, was im Zeitpunkt der Einreichung bekannt war und ob Vorsatz vorliegt.
Wer prüft die Angaben in meinem Gesuch?
Die Vollzugsstellen führen Kontrollen und Audits durch. Auffälligkeiten können ein Verwaltungsstrafverfahren des BFE auslösen.
Gelten die Effizienzvorschriften auch für Importeure?
Ja. Wer Geräte in Verkehr bringt, ist für Deklaration und Einhaltung der Anforderungen verantwortlich – auch bei Bezug aus dem Ausland.
Was passiert mit meiner Anlage während des Verfahrens?
Der Betrieb bleibt in der Regel möglich. Betroffen sind meist die Vergütung und allfällige Rückforderungen, nicht die Anlage selbst.
04Wie das Verfahren abläuft
Das BFE führt Verwaltungsstrafverfahren nach dem VStrR. Neben der Strafe steht regelmässig die Rückforderung ausgerichteter Beiträge im Raum.
Häufig geht dem Verfahren eine Kontrolle oder ein Audit der Förderstelle voraus.
05Was besonders zu beachten ist
Die Rückforderung folgt eigenen Regeln und kann auch dann erfolgen, wenn kein strafrechtlicher Vorwurf bestehen bleibt.
Bei Fördergesuchen ist entscheidend, welche Angaben zum Zeitpunkt der Einreichung tatsächlich bekannt waren.
06Wie wir Sie verteidigen
Wir rekonstruieren den Gesuchs- und Abrechnungsprozess und prüfen, ob die beanstandeten Angaben im Zeitpunkt der Einreichung objektiv unrichtig waren.
Bei Rückforderungen prüfen wir Verjährung, Vertrauensschutz und die richtige Bemessung des zurückgeforderten Betrags.
Wir achten darauf, dass ein administrativer Fehler nicht vorschnell als vorsätzliche Täuschung gewertet wird.